Schließung des legüm in der Grazer Altstadt

Betreiber gibt Hintergründe bekannt

Graz, 30. September 2025

Nach der Schließung des legüm in der Grazer Altstadt legt Betreiber Florian Lüdtke dokumentierte Mängel der Kommunikation der Hausverwaltung und Behörde offen. Seine Forderungen: mehr Transparenz der Behörden und bessere Koordination, um ähnliche Fälle zu verhindern.

Unklare Nutzungswidmung

Lüdtke betont, dass die Nutzungswidmung der Geschäftsfläche bei Vertragsabschluss nie infrage gestellt wurde. Vorherige Gastronomiebetriebe wie das Café „Herr Karl“ oder das „Domizil“ nutzten die Räumlichkeiten in der Bürgergasse jahrelang ohne Beanstandungen. Unterlagen der Baubehörde, die Lüdtke bei der Anmietung des Lokals erhalten hat, belegen eine wechselnde gastronomische Nutzung und wiederholte Betriebsanlagen-Genehmigungen seit den 1960er-Jahren.

Mitte September 2025 informierte ein Kontrolleur der Baubehörde Lüdtke überraschend über eine abweichende Nutzungswidmung für sein Lokal und setzte eine Frist von drei Wochen für die Einreichung eines Nutzungsänderungsantrages. Angesichts der hohen Kosten für Baupläne und Gutachten, einem Umsatzausfall während der mehrwöchigen Bearbeitungszeit, sowie der Unsicherheit über den Ausgang des Verfahrens entschied sich Lüdtke aus wirtschaftlichen Gründen zur Schließung.

Nicht kommunizierte Widmungsänderung 2018

Ein Auszug der Baubehörde bestätigt: Die Widmung der Fläche wurde im August 2018 geändert – Monate nach dem Einzug des „Herr Karl“. Diese Änderung wurde weder den damaligen Inhaberinnen des „Herr Karl“, noch Lüdtke bei Vertragsabschluss im August 2024 mitgeteilt. Lüdtke geht aufgrund der vorliegenden Unterlagen davon aus, dass die Vermietung an Gastronomiebetriebe und die Erteilung von Betriebsanlagen-Genehmigungen durch die Baubehörde rechtlich für diesen Standort nicht zulässig waren.

Mangelnde Integrität der Hausverwaltung

Außerdem scheiterte eine vertraglich zugesagte Maßnahme durch die Hausverwaltung in den Räumlichkeiten des legüm an jahrelang nicht genehmigten Installationen in anderen Gebäudeteilen. Trotz Nachfragen verzögerte die Hausverwaltung die Umsetzung mit Verweis auf aufwendige Genehmigungsverfahren. Lüdtke und eine legüm-Mitarbeiterin geben außerdem an, dass die Geschäftsführerin der IMG in ihrer Gegenwart äußerte, persönlich gegen den Fortbestand des legüm gewettet zu haben. Die Wette habe sie verloren, da sie dem Betrieb nur eine einjährige Überlebenschance eingeräumt habe.

Ähnlicher Fall bereits 2011

Die aktuelle Situation erinnert an das „Bar Projekt“ aus dem Jahr 2011, das trotz 20-jähriger Vorgängernutzung als Bar ein Betriebsverbot wegen formaler Widmungsfragen erhielt.

Zukunft des Projektes

Durch die Schließung steht Lüdtke vor 50.000 Euro Verbindlichkeiten und Mietverpflichtungen in Höhe von 26.000 Euro für die restliche Laufzeit des Mietvertrages. Der 30-Jährige hat bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Für die Zukunft plant er, das legüm in einigen Jahren neu aufzustellen und an anderer Stelle wieder zu eröffnen. Doch erst einmal möchte er das Chaos sortieren.